Öffnungszeiten  

Öffnungszeiten

Baustoffhandel Lauterhofen

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 16.30 Uhr 
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Amberg

Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

TrendAtelier Amberg

Mo bis Fr     08.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Lauf

Mo bis Fr     07.00 - 17:00 Uhr
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Neumarkt

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Schnaittenbach

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Sulzbach-Rosenberg

Mo bis Fr     07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Weiden

Mo bis Fr    07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag     08.00 - 12.00 Uhr  

Standorte  

Standorte

Standort Amberg

Werner-von-Siemens-Str. 68
92224 Amberg

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Standort Lauf

Westendstraße 2
91207 Lauf

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Standort Lauterhofen

Zur Schanze 2
92283 Lauterhofen

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Standort Neumarkt

Amberger Straße 19
92318 Neumarkt

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Standort Schnaittenbach

Rohrweiherweg 2
92253 Schnaittenbach

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Sulzbach-Rosenberg

Krötenseestraße 2
92237 Sulzbach-Rosenberg

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Weiden

Prof.-Zintl-Straße 20
92637 Weiden

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Wegfall der KfW-Zuschüsse für altersgerechte und barrierefreie Wohnraumanpassung?

  • Modernisierung
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Verbraucherzentrale fordert nachhaltige Förderpolitik.

  • Die Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Maßnahmen zur Barrierereduzierung sollen ab 2025 entfallen
  • Zuschüsse können derzeit noch beantragt werden
  • Die Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen berät und bietet fachmännische Hilfe

In den vergangenen Jahren förderte die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit einem Investitionszuschuss Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnumfeld. Dies war für viele Menschen ein Anreiz, durch eine entsprechende altersgerechte Wohnungsanpassung dafür zu sorgen, dass ein Leben in den eigenen vier Wänden möglichst lange machbar ist. Im Bundeshaushalt 2025 sind nun keine neuen Mittel mehr für dieses wichtige Programm vorgesehen.

„Die geplante Streichung des KfW-Zuschussprogramms 455-B „Altersgerecht Umbauen“ bedeutet für ältere und einkommensschwache Menschen, dass sie die notwendigen Maßnahmen unter Umständen nicht mehr durchführen können“, so Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Aus diesem Grund fordern wir eine nachhaltige und verlässliche Förderung von altersgerechten Umbaumaßnahmen.“

Es ist ohnehin an der Zeit, dass mehr barrierefreie Wohnungen in Deutschland gebaut werden, denn aktuell sind nur 1,5 Prozent der Wohnungen barrierefrei. Eine Studie, die im Auftrag der KfW erstellt wurde, zeigt, dass bis 2035 rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen werden. Auch alle, die an den Neubau eines Wohnhauses denken, sollten Barrierefreiheit von Anfang an berücksichtigen.

Wer in nächster Zeit eine altersgerechte Wohnraumanpassung plant, kann aktuell noch einen Antrag auf Bezuschussung bei der KfW stellen. Für Einzelmaßnahmen wie schwellenlose Hauseingänge, Rampen, Treppenlifte, bodengleiche Duschen mit Haltegriffen, Türverbreiterungen oder bestimmte altersgerechte Assistenzsysteme (AAL) gibt es einen Zuschuss von zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten je Wohneinheit, maximal 2.500 Euro.

Eine Komplettmaßnahme, also die gesamte Optimierung der Wohneinheit zum Standard „Altersgerechtes Haus“, kann sogar mit 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und bis zu 6.250 Euro unterstützt werden.

„Interessierte sollten sich fachmännisch und unabhängig beraten lassen, bevor sie Fördermittel beantragen“, empfiehlt Petra Ruß, Leiterin der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Fachleute für barriere­freies Wohnen erkennen am besten, wo überall Barrieren lauern. Sie haben das nötige Wissen und können sinn­volle Umbau­maßnahmen vorschlagen.“

Qualifizierte Architektinnen und Architekten der Landesberatungsstelle Barrierefrei Bauen und Wohnen bieten landesweit in 15 Beratungsstellen kostenfreie und firmenunabhängige Beratung an. Bei Bedarf kommen sie auch zu den Ratsuchenden nach Hause.

Eine Terminvereinbarung für eine individuelle Beratung ist erforderlich unter der Telefonnummer (06131) 28 48 71 (Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr) oder per Mail an barrierefrei-wohnen@vz-rlp.de

Weitere Informationen finden Interessierte unter www.barrierefrei-rlp.de.