Öffnungszeiten  

Öffnungszeiten

Baustoffhandel Lauterhofen

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 16.30 Uhr 
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Amberg

Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

TrendAtelier Amberg

Mo bis Fr     08.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Lauf

Mo bis Fr     07.00 - 17:00 Uhr
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Neumarkt

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Schnaittenbach

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Sulzbach-Rosenberg

Mo bis Fr     07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Weiden

Mo bis Fr    07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag     08.00 - 12.00 Uhr  

Standorte  

Standorte

Standort Amberg

Werner-von-Siemens-Str. 68
92224 Amberg

zum Standort


Standort Lauf

Westendstraße 2
91207 Lauf

zum Standort

Standort Lauterhofen

Zur Schanze 2
92283 Lauterhofen

zum Standort


Standort Neumarkt

Amberger Straße 19
92318 Neumarkt

zum Standort


Standort Schnaittenbach

Rohrweiherweg 2
92253 Schnaittenbach

zum Standort


Sulzbach-Rosenberg

Krötenseestraße 2
92237 Sulzbach-Rosenberg

zum Standort


Weiden

Prof.-Zintl-Straße 20
92637 Weiden

zum Standort


Karriere  

Karriere

Jobs / Stellenangebote

Finden Sie jetzt Ihren neuen Job bei MEIER Baustoffe an sieben Standorten in Bayern.

Zu den aktuellen Stellenangeboten

 

Ausbildung

Noch ganz am Anfang? Mit uns gelingt dein Berufsstart. Bewirb dich jetzt für eine Ausbildung – wir freuen uns auf dich!

Ich will ein MEIER Azubi werden!

Shop  

Shop

Bausparvertrag: Fels in der Zins-Brandung

  • Modernisierung
  • Neubau
  • Finanzierung / Förderung
  • Mein Haus

Wie auch immer sich die Zinsen weiter entwickeln werden – wer eine Immobilie erwerben oder sanieren will, ist auf Eigenkapital angewiesen. Die Nachfrage nach Bausparverträgen steigt, auch als ein Mittel zur Zinsabsicherung.

Finanzierung: Passen alle Puzzleteile schon perfekt zusammen?


21,8 Mil­lio­nen ab­ge­schlos­se­ne Bau­spar­ver­trä­ge zähl­ten die Bau­spar­kas­sen En­de 2023. Un­ab­hän­gig vom Auf und Ab an den Zins­märk­ten kann man sich bei Haus­bau oder Mo­der­ni­sie­rung dar­auf ver­las­sen, dass der Zins für Bau­spar­dar­le­hen von An­fang an fest­steht. Das Dar­le­hen kann mit Zu­tei­lung des Bau­spar­ver­trags be­an­tragt wer­den.

Pflicht für Sa­nie­ren­de?

Bei Ban­ken kön­nen Sa­nie­rungs­wil­li­ge Dar­le­hen bis zu 50.000 Eu­ro – zum Bei­spiel für Hei­zungs­tausch oder Wär­me­däm­mung – meist nur als ver­gleichs­wei­se hoch ver­zins­te Ra­ten­kre­di­te auf­neh­men. Über die Vor­fi­nan­zie­rung ei­nes Bau­spar­ver­tra­ges sind sol­che Kre­dit­sum­men hin­ge­gen mög­lich und häu­fig bei Bau­spar­kas­sen di­rekt ab­schließ­bar. „Bei gro­ßen Vor­ha­ben wie dem Woh­nungs­kauf wird das Gut­ha­ben aufei­nem Bau­spar­ver­trag als Ei­gen­ka­pi­tal ak­zep­tiert. Da­durch kön­nen sich auch die Kon­di­tio­nen für ein Bank­dar­le­hen ver­bes­sern“, er­läu­tert Holm Breit­kopf von der BHWBau­spar­kas­se.

Ein­kom­mens­gren­zen für Ar­beit­neh­mer­spar­zu­la­ge er­höht

Neu­es gibt es von der staat­li­chen Bau­spar­för­de­rung. Für die Ar­beit­neh­mer­spar­zu­la­ge ha­ben sich die Ein­kom­mens­gren­zen un­ge­fähr ver­dop­pelt – für Le­di­ge auf ein zu ver­steu­ern­des Ein­kom­men von 40.000 Eu­ro, für Ver­hei­ra­te­te auf 80.000 Eu­ro pro Jahr. „Der Kreis der Be­güns­tig­ten ver­grö­ßert sich deut­li­ch“, so Breit­kopf. För­der­be­rech­tig­te, die in ei­nen Bau­spar­ver­trag ein­zah­len, kön­nen ei­ne jähr­li­che Zu­la­ge von neun Pro­zent auf Ver­mö­gens­wirk­sa­me Leis­tun­gen (VL) von bis zu 470 Eu­ro (Le­di­ge) bzw. 940 Eu­ro (Ver­hei­ra­te­te) er­hal­ten. VL sind frei­wil­li­ge Leis­tun­gen vie­ler Ar­beit­ge­ber von bis zu 480 Eu­ro jähr­lich.