Öffnungszeiten  

Öffnungszeiten

Baustoffhandel Lauterhofen

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 16.30 Uhr 
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Amberg

Mo bis Fr      07.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

TrendAtelier Amberg

Mo bis Fr     08.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Lauf

Mo bis Fr     07.00 - 17:00 Uhr
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Neumarkt

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr       07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag        08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Schnaittenbach

Sommer (ca. April bis November)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13.00 - 17.00 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr  

Winter (ca. Dezember bis März)
Mo bis Fr      07.00 - 12.00 / 13:00 - 16:30 Uhr
Samstag       08.00 - 12.00 Uhr

Baustoffhandel Sulzbach-Rosenberg

Mo bis Fr     07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag      08.00 - 12.00 Uhr  

Baustoffhandel Weiden

Mo bis Fr    07.00 - 17.00 Uhr 
Samstag     08.00 - 12.00 Uhr  

Standorte  

Standorte

Standort Amberg

Werner-von-Siemens-Str. 68
92224 Amberg

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Standort Lauf

Westendstraße 2
91207 Lauf

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Standort Lauterhofen

Zur Schanze 2
92283 Lauterhofen

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Standort Neumarkt

Amberger Straße 19
92318 Neumarkt

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Standort Schnaittenbach

Rohrweiherweg 2
92253 Schnaittenbach

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Sulzbach-Rosenberg

Krötenseestraße 2
92237 Sulzbach-Rosenberg

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Weiden

Prof.-Zintl-Straße 20
92637 Weiden

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Karriere  

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KfW - Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

  • Finanzierung / Förderung
  • Mein Haus

Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können sich seit Februar im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, um einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen zu können.

Ab September 2024: Identifizieren, Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

Bitte weisen Sie ab September 2024 Ihre Identität nach. Informationen dazu finden Sie Kundenportal „Meine KfW“ , unter Punkt 2 "Vorhaben umsetzen und identifizieren". Anschließend bestätigen Sie, dass Sie Ihr Vorhaben vollständig durchgeführt haben:

Dazu benötigen Sie die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz bzw. Ihre Fachunternehmerin oder Ihr Fachunternehmer für Sie ausstellt. Sie laden alle Rechnungen zu den förderfähigen Kosten hoch. Und gegebenfalls laden Sie weitere Nachweise hoch (zum Beispiel für den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus).

Nachdem die KfW die Angaben und die Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft hat, wird der Zuschuss auf Ihr Konto ausgezahlt.

Planmäßig ab Mai 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden

Planmäßig ab August 2024 sind antragsberechtigt:

  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
  • Eigentümerinnen oder Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Bereits seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger am 29.12.2023, können Antragstellende förderfähige Vorhaben des Heizungstausches (mit Ausnahme von Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes) umsetzen. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 kann der Antrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden.

Die Einreichung von Nachweisen erfolgt erst nach der Umsetzung des Vorhabens, wofür die Antragstellenden und die Fachunternehmen entsprechend Zeit benötigen.

Bestandteil des Stufenplans ist es, dass die Nachweiseinreichung für selbstnutzende Privatpersonen in Einfamilienhäusern planmäßig ab September 2024 möglich ist. Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird eine Auszahlungsbestätigung erstellt.

Neben der Zuschussförderung steht seit dem 27. Februar 2024 auch eine ergänzende, zinsgünstige Kreditförderung zur Verfügung. Der Förderkredit kann unter Vorlage der Zuschusszusage bei der Hausbank beantragt und als Zwischenfinanzierung verwendet werden. Für Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 EUR werden besonders günstige Zinssätze gewährt, aktuell ab 0,01% p.a. Der Förderkredit kann jederzeit kostenfrei zurückgezahlt werden. Diejenigen Antragsteller, die vor der Auszahlung der Zuschüsse im Herbst ihre Heizungen tauschen und bereits auch die Rechnungen von Fachunternehmen begleichen müssen, können bei Bedarf diesen quasi kostenfreien Ergänzungskredit zur Bezahlung der Rechnung in Anspruch nehmen.